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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1963 - 2 A 6/63   

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https://dejure.org/1963,8115
OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1963 - 2 A 6/63 (https://dejure.org/1963,8115)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.04.1963 - 2 A 6/63 (https://dejure.org/1963,8115)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. April 1963 - 2 A 6/63 (https://dejure.org/1963,8115)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Informationsrecht (Eltern und Schüler) - Nicht bestandene Reifeprüfung

Papierfundstellen

  • DÖV 1963, 553
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1963 - 2 A 6/63
    Sonst würde der maßgebliche Einfluß der Eltern, von dem Grundgesetz und Landesverfassung ausgehen, aus einem entscheidenden Teil der Gesamterziehung verdrängt und das elterliche Erztehungsrecht entgegen der ihm zugedachten Funktion erheblich an praktischer Bedeutung verlieren (vgl. BVerwGE 5 S. 153 ff. 155 ) .

    Das Recht des Staates zur schulischen Erziehung der Kinder tritt damit neben das Elternrecht (BVerwGE 5, S. 153 ff. 155 ) .

    Daß die Eltern kraft ihres Erziehungsrechts den Ausbildungsweg ihrer Kinder unabhängig von staatlicher Einflußnahme bestimmen können, ist gesichertes Ergebnis der Rechtsprechung (vgl. BVerwG a.a.O. ; OVG Hamburg, DVBl. 53 S. 506 und DÖV 56 S. 627 ; OVG Berlin AS 3 S. 146 ).

  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1963 - 2 A 6/63
    Diese Nachprüfung kann sich aber was durch die Rechtsprechung als geklärt gelten kann jedenfalls auf die wesentlichen Fragen erstrecken, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BVerwGE 8 S. 272 , OVG Münster in Recht und Wirtschaft der Schule, 1963 S. 85 ).
  • BVerwG, 23.02.1962 - VII B 21.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1963 - 2 A 6/63
    Zwar ist dem Bundesverwaltungsgericht darin zu folgen, daß die Vorbeurteilungen der Prüfer wie Randnotizen, Voten und Bewertungshinweise im Interesse der Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Prüfer entsprechend den für richterliche Voten geltenden Grundsätzen geheimzuhalten sind (BVerwG DÖV 62 S. 309, NJW 62 S. 1123 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ist daher das Recht auf Unterrichtung über Vorgänge in der Schule abzuleiten, deren Verschweigen die Ausübung des individuellen elterlichen Erziehungsrechts beeinträchtigen könnte (vgl. Fehnemann, a.a.O., S. 543 Fußn. 48 m. w. N.; OVG Koblenz, DÖV 1963, S. 553).
  • VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12

    Auskunftsanspruch; Bewertung; Dialog; Erziehungsberechtigte; Informationspflicht;

    Dazu gehört auch ein Anspruch auf Information über Vorgänge im Bereich der Schule, deren Verschweigen die ihnen obliegende individuelle Erziehung des Kindes beeinträchtigen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 -, BVerfGE 47, 46 (74); OVG Koblenz, Urteil vom 10. April 1963 - 2 A 6/63 -, DÖV 1963, 553, zum Anspruch auf Herausgabe von Informationen zu den schriftlichen Reifeprüfungsarbeiten nach dem Nichtbestehen).
  • VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 755/13

    Auskunftsanspruch; Bewertung; Dialog; Erziehungsberechtigte; Informationspflicht

    Dazu gehört auch ein Anspruch auf Information über Vorgänge im Bereich der Schule, deren Verschweigen die ihnen obliegende individuelle Erziehung des Kindes beeinträchtigen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 -, BVerfGE 47, 46 (74); OVG Koblenz, Urteil vom 10. April 1963 - 2 A 6/63 -, DÖV 1963, 553, zum Anspruch auf Herausgabe von Informationen zu den schriftlichen Reifeprüfungsarbeiten nach dem Nichtbestehen).
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